Ein Makleralleinauftrag bündelt den Verkauf Ihrer Immobilie bei einem Makler. Prüfen Sie Laufzeit, Leistungen und Provision vor der Unterschrift.
Makleralleinauftrag: Was Eigentümer vor der Unterschrift wissen sollten

Ein Makleralleinauftrag gibt einem Makler die ausschließliche Vermarktungsbefugnis für eine Immobilie. Er lohnt sich für Eigentümer, die eine fokussierte, diskrete und professionell gemanagte Vermarktung wünschen, statt mehrere Makler parallel laufen zu lassen. Wichtig sind dabei die Textformpflicht und eine genaue Prüfung von Laufzeit, Leistungsumfang und Provisionsklauseln, bevor Sie unterschreiben.
Kurz gesagt:
- Beim einfachen Alleinauftrag bleibt der Eigenverkauf meist erlaubt; beim qualifizierten Alleinauftrag ist er ausgeschlossen oder kann trotz selbst gefundenem Käufer eine Provision auslösen.
- Lassen Sie Tätigkeiten, Rückmeldungen und Marketingmaßnahmen schriftlich festhalten; eine monatliche Übersicht erleichtert den Nachweis, falls der Makler untätig bleibt oder Streit entsteht.
- Übliche Laufzeiten betragen sechs bis zwölf Monate; automatische Verlängerungen um drei Monate können zulässig sein, doch Kündigungsfristen von oft ein bis drei Monaten sind entscheidend.
- Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern muss der Vertrag in Textform vorliegen; Provision wird erst fällig, wenn die Maklertätigkeit den Kaufvertrag verursacht, Aufwendungsersatz muss gesondert vereinbart sein.
Inhaltsverzeichnis
- Was ein Makleralleinauftrag ist und wie er sich vom einfachen Auftrag unterscheidet
- Pflichten und Leistungsumfang des Maklers bei Alleinauftrag
- Laufzeit, automatische Verlängerung und Kündigungsrechte verständlich erklärt
- Provision und sonstige Kosten: Wann die Courtage fällig wird und welche Gebühren unzulässig sind
- Vor- und Nachteile: Wann Eigentümer vom Alleinauftrag profitieren
- Konkrete Vertragsklauseln und Checkliste vor der Unterschrift
- Erfahrungsnachweis: So arbeitet David Breuer in Berlin und Brandenburg
- Was beim Alleinauftrag oft unterschätzt wird
- Ihr nächster Schritt zum Makleralleinauftrag
- FAQ
- Quellen
Was ein Makleralleinauftrag ist und wie er sich vom einfachen Auftrag unterscheidet
Beim einfachen Maklerauftrag dürfen Sie als Eigentümer mehrere Makler gleichzeitig beauftragen und die Immobilie auch selbst vermarkten. Beim Alleinauftrag verpflichten Sie sich, während der Vertragslaufzeit nur mit einem einzigen Makler zusammenzuarbeiten. Trotzdem bleibt Ihnen meist das Recht, die Immobilie parallel selbst zu verkaufen, etwa über Bekannte oder eigene Kontakte.
Anders beim qualifizierten, manchmal auch erweiterten Alleinauftrag genannt: Hier verzichten Sie zusätzlich auf jede Eigeninitiative. Verkaufen Sie die Immobilie trotzdem selbst, kann der Makler unter Umständen trotzdem einen Anspruch auf Provision oder Aufwendungsersatz geltend machen. Diese Unterscheidung ist in der Praxis entscheidend und wird auch von Wikipedia zum Alleinauftrag so beschrieben: Der qualifizierte Alleinauftrag schließt die Eigenvermarktung faktisch aus.
Rechtlich stützt sich der Maklervertrag auf das Bürgerliche Gesetzbuch. Der Provisionsanspruch selbst ergibt sich aus § 652 BGB, wonach der Lohn nur fällig wird, wenn der Hauptvertrag tatsächlich infolge der Maklertätigkeit zustande kommt. Für Wohnimmobilien und Einfamilienhäuser gilt zudem eine Besonderheit: Nach § 656a BGB muss der Maklervertrag in Textform geschlossen werden, eine mündliche Vereinbarung reicht hier nicht aus.
Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick:
- Einfacher Auftrag: mehrere Makler gleichzeitig möglich, Eigenvermarktung erlaubt.
- Einfacher Alleinauftrag: nur ein Makler, Eigenvermarktung bleibt in der Regel erlaubt.
- Qualifizierter Alleinauftrag: nur ein Makler, Eigenvermarktung ausgeschlossen oder nur mit Provisionsfolge möglich.
Pflichten und Leistungsumfang des Maklers bei Alleinauftrag
Wer sich exklusiv bindet, darf im Gegenzug erwarten, dass der Makler tatsächlich aktiv wird. Das Gesetz spricht von einem Tätigwerden „in angemessener Weise“, was in der Praxis einen konkreten Leistungskatalog bedeutet.
- Erstellung eines aussagekräftigen Exposés mit Fotos, Grundriss und Objektbeschreibung.
- Schaltung von Anzeigen auf relevanten Portalen und gegebenenfalls Social Media.
- Durchführung von Besichtigungen mit vorab geprüften, ernsthaften Interessenten.
- Regelmäßige Rückmeldung an Sie über Interessentenlage und Marktresonanz.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Aufwendungsersatz und Provisionsanspruch. Aufwendungsersatz, etwa für teure Vermarktungsmaßnahmen, muss gesondert vereinbart sein und wird unabhängig vom Verkaufserfolg fällig. Die eigentliche Provision hingegen entsteht erst mit dem wirksamen Zustandekommen des Kaufvertrags, wie es § 652 BGB vorsieht. Bleibt der Makler über Monate untätig, kann das eine Pflichtverletzung darstellen. In solchen Fällen kommen Schadensersatzansprüche nach den allgemeinen Regeln der §§ 280 ff. BGB in Betracht, etwa wenn Ihnen durch die verpasste Exklusivbindung nachweislich ein Verkauf entgangen ist.
Profi-Tipp: Lassen Sie sich monatlich eine kurze schriftliche Übersicht der durchgeführten Maßnahmen geben, das erleichtert später den Nachweis, falls es zum Streit über die Vertragserfüllung kommt.
Laufzeit, automatische Verlängerung und Kündigungsrechte verständlich erklärt
Alleinaufträge werden meist für sechs bis zwölf Monate geschlossen, je nach Objektart und Marktlage. Bei schwer vermarktbaren Objekten, etwa besonderen Gewerbeimmobilien, sind auch längere Laufzeiten üblich.
Viele Verträge enthalten eine automatische Verlängerungsklausel. Der Bundesgerichtshof hat sich dazu in einer Pressemitteilung vom 28.05.2020 geäußert: Eine Mindestlaufzeit von sechs Monaten mit anschließender automatischer Verlängerung um drei Monate kann grundsätzlich zulässig sein. Entscheidend ist dabei, ob entsprechende Klauseln wirksam in den Vertrag einbezogen wurden, etwa durch deutlichen Hinweis in Anlagen oder im Vertragstext selbst.
Für Sie als Eigentümer heißt das konkret:
- Prüfen Sie die exakte Formulierung der Verlängerungsklausel, nicht nur die Laufzeit selbst.
- Achten Sie auf die Kündigungsfrist, oft ein bis drei Monate vor Ablauf.
- Bei nachweislicher Untätigkeit des Maklers besteht häufig ein außerordentliches Kündigungsrecht.
- Verlangen Sie im Zweifel eine schriftliche Klarstellung der Verlängerungsmodalitäten vor Unterschrift.
Provision und sonstige Kosten: Wann die Courtage fällig wird und welche Gebühren unzulässig sind
Die Provision wird erst fällig, wenn der Kaufvertrag tatsächlich zustande kommt, und zwar ursächlich durch die Maklertätigkeit, so sieht es § 652 BGB vor. Ein bloßes Tätigwerden reicht nicht aus, es muss auch ein kausaler Zusammenhang zum späteren Abschluss bestehen.
Seit 2020 gilt bei Einfamilienhäusern und Wohnungen eine geteilte Provision zwischen Käufer- und Verkäuferseite, die Verbraucherzentrale fasst diese Neuregelung zusammen und ordnet typische Provisionsbandbreiten ein. Das schützt Käufer vor einseitig hohen Forderungen und sorgt für eine fairere Kostenverteilung.
Problematisch bleiben sogenannte Reservierungsgebühren. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass solche Gebühren häufig unwirksam sind, weil sie faktisch eine Vorauszahlung auf die Provision darstellen, ohne dass ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Verlangt ein Makler eine solche Zahlung, lohnt sich eine genaue Prüfung der Klausel, im Zweifel auch eine Rückforderung. Wer sich vorab über übliche Provisionshöhen und Abrechnungsmodalitäten informiert, erkennt unzulässige Forderungen schneller.

Vor- und Nachteile: Wann Eigentümer vom Alleinauftrag profitieren
Ein Alleinauftrag bündelt die Vermarktung bei einem Ansprechpartner, das hat spürbare Vorteile, aber auch Kehrseiten.
- Vorteil: Eine einheitliche Preisstrategie verhindert widersprüchliche Angebote verschiedener Makler für dasselbe Objekt.
- Vorteil: Der Makler investiert eher in aufwendige Vermarktung wie professionelle Fotos oder 360°-Touren, weil die Erfolgsaussicht gesichert ist.
- Vorteil: Diskretion bleibt gewahrt, da nicht mehrere Anzeigen parallel auf verschiedenen Portalen kursieren.
- Nachteil: Sie binden sich an die Leistungsfähigkeit eines einzigen Maklers.
- Nachteil: Eigeninitiative ist eingeschränkt, besonders beim qualifizierten Alleinauftrag.
- Nachteil: Bei schwacher Maklerleistung sitzen Sie während der Laufzeit fest.
Ob sich der Alleinauftrag lohnt, hängt oft vom Objektwert, der aktuellen Marktlage und dem persönlichen Wunsch nach Diskretion ab. Bei hochwertigen oder sensiblen Objekten überwiegt meist der Vorteil der fokussierten, kontrollierten Vermarktung.
Konkrete Vertragsklauseln und Checkliste vor der Unterschrift
Bevor Sie unterschreiben, lohnt sich ein genauer Blick auf einzelne Klauseln. Nicht jede Formulierung ist automatisch in Ihrem Interesse.
- Prüfen Sie, ob der Tätigkeitsumfang konkret beschrieben ist, etwa Anzahl der Besichtigungen oder Art der Vermarktungsmaßnahmen.
- Klären Sie, ob eine Nachweispflicht für durchgeführte Maßnahmen vereinbart ist.
- Kontrollieren Sie, ob das Marketingpaket, etwa Fotos oder virtuelle Touren, im Vertrag konkret benannt wird.
- Achten Sie auf Kündigungsfristen und die genaue Formulierung der Verlängerungsklausel.
- Verlangen Sie, dass Aufwendungsersatz nur gegen Belege erstattet wird.
- Prüfen Sie, ob der Vertrag in Textform vorliegt, wie es § 656a BGB für Wohnimmobilien verlangt.
Als Orientierung bieten sich Musterverträge der IHK an, die eine übliche Gliederung aus Vertragsgegenstand, Pflichten, Provision und Laufzeit zeigen.
Erfahrungsnachweis: So arbeitet David Breuer in Berlin und Brandenburg
Seit einiger Zeit betreuen wir Eigentümer in Berlin und Umgebung persönlich, von der Wertermittlung bis zum Notartermin. Zum Service gehören kostenfreie Wertermittlung, 360°-Touren, professionelle Fotos und diskrete Off-Market-Vermarktung.
Was beim Alleinauftrag oft unterschätzt wird
Viele Ratgeber stellen den Alleinauftrag als reine Vertrauensfrage dar: entweder Sie vertrauen Ihrem Makler voll, oder Sie lassen es bleiben. Das greift zu kurz. Entscheidend ist nicht das Vertrauen an sich, sondern ob der Vertrag messbare Leistungen festschreibt, auf die Sie sich im Streitfall berufen können.
Unterschätzt wird oft auch die Verlängerungsklausel. Eigentümer achten meist nur auf die Mindestlaufzeit und übersehen, dass eine automatische Verlängerung den Vertrag faktisch um Monate verlängert, wenn man die Kündigungsfrist verpasst. Genau hier entscheidet sich, ob der Alleinauftrag ein fairer Deal bleibt oder zur Bremse wird.
Mein Rat: Verhandeln Sie lieber eine kürzere Erstlaufzeit mit klarer Option auf Verlängerung, statt sich auf lange Bindung mit vager Leistungsbeschreibung einzulassen. Ein guter Makler hat ohnehin kein Problem damit, sich an messbaren Ergebnissen messen zu lassen.
— David
Ihr nächster Schritt zum Makleralleinauftrag
Wenn Sie einen Alleinauftrag erwägen, beginnt alles mit einer ehrlichen Einschätzung des Marktwerts. Wir bieten eine kostenfreie, transparente Wertermittlung auf Basis lokaler Marktdaten an, ganz ohne Verpflichtung. Darauf aufbauend übernehmen wir die komplette Vermarktung, inklusive professioneller Fotos, 360°-Touren und auf Wunsch diskreter Off-Market-Ansprache über unser Immomarketing.

| Leistung | Beschreibung |
|---|---|
| Wertermittlung | Kostenfrei, basierend auf lokalen Marktdaten |
| Vermarktung | Fotos, 360°-Touren, Off-Market-Option |
| Betreuung | Persönlich durch den Inhaber in Berlin und Brandenburg |
Melden Sie sich für ein unverbindliches Erstgespräch, wir klären gemeinsam, ob ein Alleinauftrag für Ihre Immobilie der richtige Weg ist, und begleiten Sie direkt zum Verkauf.
Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen und ersetzt nicht die Beratung durch einen qualifizierten Anwalt. Wenden Sie sich an eine qualifizierte Rechtsfachperson zu Ihrer persönlichen Lage, bevor Sie auf Grundlage dieses Inhalts handeln.
FAQ
Wie hoch ist eine übliche Aufwandsentschädigung für Makler?
Eine pauschale Aufwandsentschädigung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und muss im Vertrag gesondert vereinbart werden. Üblich ist, dass Aufwendungsersatz nur gegen konkrete Belege erstattet wird, etwa für teure Vermarktungsmaßnahmen, die Verbraucherzentrale rät hier zu klaren vertraglichen Regelungen.
Was kostet mich die Beauftragung eines Maklers?
Die Maklerprovision wird erst fällig, wenn der Kaufvertrag durch die Vermittlung des Maklers tatsächlich zustande kommt, so regelt es § 652 BGB. Seit 2020 wird die Provision bei Einfamilienhäusern und Wohnungen zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt, mehr dazu auf unserer Seite zur Maklerprovision.
Welche Arten von Maklerverträgen gibt es?
Es gibt den einfachen Maklerauftrag, den einfachen Alleinauftrag und den qualifizierten Alleinauftrag. Beim einfachen Auftrag dürfen mehrere Makler gleichzeitig tätig sein, beim Alleinauftrag nur einer, und beim qualifizierten Alleinauftrag ist zusätzlich die Eigenvermarktung ausgeschlossen, wie Wikipedia zum Alleinauftrag erläutert.
Darf ich meine Immobilie bei einem Alleinauftrag selbst verkaufen?
Beim einfachen Alleinauftrag bleibt Ihnen die Eigenvermarktung meist erlaubt, der Makler verliert dann lediglich seinen Provisionsanspruch für diesen Abschluss. Beim qualifizierten Alleinauftrag ist die Eigenvermarktung dagegen ausgeschlossen oder zumindest provisionspflichtig, auch wenn Sie selbst den Käufer gefunden haben.
Quellen
- § 652 BGB - Einzelnorm
- Verbraucherzentrale
- Bundesgerichtshof — Pressemitteilung 28.05.2020
- Alleinauftrag — Wikipedia
