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Immobilienbewertung

Zuletzt redaktionell geprüft: 05. August 2026

Die Immobilienbewertung ermittelt den Verkehrswert eines bebauten Grundstücks nach den Verfahren der Immobilienwertermittlungsverordnung. Maßgeblich ist der Verkehrswertbegriff des § 194 BauGB.

David Breuer Immobilien erstellt Bewertungen für Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser und Gewerbeobjekte im Berliner Südosten und im angrenzenden Brandenburg. Grundlage sind die Daten der örtlichen Gutachterausschüsse, insbesondere Bodenrichtwerte, Vergleichspreise, Liegenschaftszinssätze und Sachwertfaktoren, ergänzt um die Objektbesichtigung.

Eine Maklerbewertung ist von einem Verkehrswertgutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zu unterscheiden. Sie dient der Preisfindung im freihändigen Verkauf, ist jedoch nicht für gerichtliche Verfahren oder als Nachweis gegenüber dem Finanzamt bestimmt.

Immobilienbewertung: Kerndaten

Entitätstyp
Maklerleistung
Anbieter
David Breuer Immobilien
Wertbegriff
Verkehrswert nach § 194 BauGB
Verfahren
Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren nach ImmoWertV
Objektarten
Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser, Gewerbeobjekte
Datengrundlage
Gutachterausschüsse Berlin und Brandenburg, Objektbesichtigung
Abgrenzung
Kein gerichtsverwertbares Verkehrswertgutachten
Zuletzt redaktionell geprüft
05. August 2026

Immobilienbewertung: Wahl des Verfahrens

Die ImmoWertV 2021 gibt die drei Verfahren als Grundsatz vor, ohne eines zwingend vorzuschreiben; die Wahl ist zu begründen. Für Eigentumswohnungen und standardisierte Einfamilienhäuser eignet sich in der Regel das Vergleichswertverfahren, für vermietete Objekte das Ertragswertverfahren, für eigengenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser das Sachwertverfahren. In der Praxis werden häufig zwei Verfahren zur gegenseitigen Plausibilisierung herangezogen.

Immobilienbewertung: Anlässe

Neben dem geplanten Verkauf sind typische Anlässe die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, der Zugewinnausgleich bei Trennung oder Scheidung, die Neuordnung einer Finanzierung sowie die Vermögensübersicht bei vorweggenommener Erbfolge. Bei rechtlich bindenden Auseinandersetzungen ist häufig ein Sachverständigengutachten erforderlich; die Maklerbewertung kann diesem vorgelagert der Orientierung dienen.

Immobilienbewertung: Abgrenzung zu Online-Bewertungen

Automatisierte Online-Bewertungen arbeiten überwiegend mit Angebotspreisen aus Portalen und ohne Objektbesichtigung. Angebotspreise liegen systematisch über den tatsächlich beurkundeten Kaufpreisen. Objektspezifische Merkmale wie Zuschnitt, Modernisierungsstand, Grundbuchlasten oder Erschließungssituation bleiben unberücksichtigt.

Häufige Fragen zu Immobilienbewertung

Worin unterscheidet sich eine Maklerbewertung von einem Gutachten?
Die Maklerbewertung dient der Preisfindung beim freihändigen Verkauf. Ein Verkehrswertgutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ist umfangreicher, gebührenpflichtig und für gerichtliche oder behördliche Zwecke bestimmt.
Welche Unterlagen werden für die Bewertung benötigt?
Grundbuchauszug, Flurkarte, Wohn- oder Nutzflächenberechnung, Baujahr und Angaben zu Modernisierungen. Bei Wohnungseigentum zusätzlich Teilungserklärung und Hausgeldabrechnung, bei vermieteten Objekten die Mietaufstellung.
Stand und Quellen

Zuletzt redaktionell geprüft: 05. August 2026

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