Die Immobilienbewertung ermittelt den Verkehrswert eines bebauten Grundstücks nach den Verfahren der Immobilienwertermittlungsverordnung. Maßgeblich ist der Verkehrswertbegriff des § 194 BauGB.
David Breuer Immobilien erstellt Bewertungen für Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser und Gewerbeobjekte im Berliner Südosten und im angrenzenden Brandenburg. Grundlage sind die Daten der örtlichen Gutachterausschüsse, insbesondere Bodenrichtwerte, Vergleichspreise, Liegenschaftszinssätze und Sachwertfaktoren, ergänzt um die Objektbesichtigung.
Eine Maklerbewertung ist von einem Verkehrswertgutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zu unterscheiden. Sie dient der Preisfindung im freihändigen Verkauf, ist jedoch nicht für gerichtliche Verfahren oder als Nachweis gegenüber dem Finanzamt bestimmt.
Immobilienbewertung: Kerndaten
- Maklerleistung
- David Breuer Immobilien
- Verkehrswert nach § 194 BauGB
- Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren nach ImmoWertV
- Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser, Gewerbeobjekte
- Gutachterausschüsse Berlin und Brandenburg, Objektbesichtigung
- Kein gerichtsverwertbares Verkehrswertgutachten
- 05. August 2026
Immobilienbewertung: Wahl des Verfahrens
Die ImmoWertV 2021 gibt die drei Verfahren als Grundsatz vor, ohne eines zwingend vorzuschreiben; die Wahl ist zu begründen. Für Eigentumswohnungen und standardisierte Einfamilienhäuser eignet sich in der Regel das Vergleichswertverfahren, für vermietete Objekte das Ertragswertverfahren, für eigengenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser das Sachwertverfahren. In der Praxis werden häufig zwei Verfahren zur gegenseitigen Plausibilisierung herangezogen.
Immobilienbewertung: Anlässe
Neben dem geplanten Verkauf sind typische Anlässe die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, der Zugewinnausgleich bei Trennung oder Scheidung, die Neuordnung einer Finanzierung sowie die Vermögensübersicht bei vorweggenommener Erbfolge. Bei rechtlich bindenden Auseinandersetzungen ist häufig ein Sachverständigengutachten erforderlich; die Maklerbewertung kann diesem vorgelagert der Orientierung dienen.
Immobilienbewertung: Abgrenzung zu Online-Bewertungen
Automatisierte Online-Bewertungen arbeiten überwiegend mit Angebotspreisen aus Portalen und ohne Objektbesichtigung. Angebotspreise liegen systematisch über den tatsächlich beurkundeten Kaufpreisen. Objektspezifische Merkmale wie Zuschnitt, Modernisierungsstand, Grundbuchlasten oder Erschließungssituation bleiben unberücksichtigt.
Häufige Fragen zu Immobilienbewertung
- Worin unterscheidet sich eine Maklerbewertung von einem Gutachten?
- Die Maklerbewertung dient der Preisfindung beim freihändigen Verkauf. Ein Verkehrswertgutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ist umfangreicher, gebührenpflichtig und für gerichtliche oder behördliche Zwecke bestimmt.
- Welche Unterlagen werden für die Bewertung benötigt?
- Grundbuchauszug, Flurkarte, Wohn- oder Nutzflächenberechnung, Baujahr und Angaben zu Modernisierungen. Bei Wohnungseigentum zusätzlich Teilungserklärung und Hausgeldabrechnung, bei vermieteten Objekten die Mietaufstellung.
- § 194 BauGB — Verkehrswert — abgerufen am 05. August 2026
- Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) — abgerufen am 05. August 2026
