Erfahren Sie, welche Unterlagen Sie für den Immobilienverkauf brauchen, welche Nachweise Pflicht sind und was bei Eigentumswohnungen zusätzlich dazugehört.
Immobilienverkauf Unterlagen: Diese Dokumente brauchen Sie

Für einen reibungslosen Immobilienverkauf brauchen Sie mindestens einen aktuellen Grundbuchauszug, einen gültigen Energieausweis, Grundriss und Wohnflächenberechnung sowie einen Nachweis Ihrer Eigentumsverhältnisse. Bei Eigentumswohnungen kommen WEG-Unterlagen hinzu, und der Kaufvertrag selbst muss notariell beurkundet werden, das schreibt § 311b BGB zwingend vor. Fordern Sie fehlende Dokumente am besten jetzt gleich an, denn Behörden brauchen Zeit.
Kurz gesagt:
- Beantragen Sie Grundbuchauszug und Katasterunterlagen zuerst: Die Beschaffung dauert oft zwei bis sechs Wochen, und der Auszug sollte höchstens drei Monate alt sein.
- Der Energieausweis gilt zehn Jahre und muss spätestens bei der Besichtigung vorliegen; bestimmte Kennwerte müssen schon in der Immobilienanzeige stehen.
- Bei Eigentumswohnungen benötigen Käufer Teilungserklärung, Wirtschaftsplan, Rücklagenhöhe und Versammlungsprotokolle der letzten drei Jahre; fehlende Unterlagen können den Zeitplan bis zum Notartermin verschieben.
- Bei Häusern sollten Sie Bauakte und Baulastenverzeichnis beschaffen sowie Sanierungsrechnungen und Gewährleistungsunterlagen sammeln, damit Käufer ausgeführte Arbeiten und deren Umfang vor der Preisverhandlung nachvollziehen können.
- Bei vermieteten Immobilien gehören Mietverträge, die letzten Betriebskostenabrechnungen und Kautionsnachweise dazu, weil Käufer in bestehende Verträge eintreten und deren Bedingungen kennen müssen.
Inhaltsverzeichnis
- Pflicht- und Kernunterlagen im Detail
- Spezifische Unterlagen nach Objektart: Eigentumswohnung vs. Haus
- Wo Sie Unterlagen beantragen und welche Fristen und Kosten zu erwarten sind
- Notar, Kaufvertrag und welche Unterlagen der Notar braucht
- Praxis-Check: So stellt David Breuer Immobilien Ihren Verkaufsordner zusammen
- Praktische Checkliste: Reihenfolge und Vorbereitung auf Besichtigung und Notartermin
- Digitale Unterlagen zusammenstellen und sicher an Interessenten weitergeben
- Checkliste zur Vollständigkeitsprüfung vor Verkaufsstart
- Unterlagen archivieren: So lange sollten Sie sie nach dem Verkauf aufbewahren
- Zusätzliche Unterlagen, die den Verkauf fördern können
- Persönliche Perspektive: Warum Vollständigkeit Zeit und Geld spart
- Wie wir Sie unterstützen: Leistungen und Kontakt
- FAQ
- Quellen
Pflicht- und Kernunterlagen im Detail
Jedes dieser Dokumente beantwortet eine konkrete Frage, die Käufer, Bank oder Notar stellen werden. Der Grundbuchauszug zeigt, wem die Immobilie wirklich gehört und ob Lasten wie Grundschulden oder Wegerechte eingetragen sind. Er sollte bei Verkaufsstart nicht älter als drei Monate sein, weil Banken für die Finanzierungsprüfung tagesaktuelle Angaben verlangen, wie auch das Verwaltungsportal Bund zu den Pflichten beim Immobilienverkauf darlegt.
Der Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben. Nach § 80 GEG müssen Sie ihn spätestens bei der Besichtigung vorlegen, er gilt zehn Jahre und bestimmte Kennwerte gehören bereits in die Anzeige. Mehr zu den Ausweistypen und Kosten finden Sie in unserem Beitrag zum Energieausweis.
Grundriss und Wohnflächenberechnung sind für die Wertermittlung und für die Bank des Käufers entscheidend, weil sie die beleihbare Fläche festlegen. Fehlt die Baugenehmigung oder eine Baubeschreibung, wird es bei jedem Umbau oder Anbau kritisch, Käufer fragen hier fast immer nach.
Zu den Kernunterlagen gehören:
- Aktueller Grundbuchauszug mit allen Abteilungen
- gültiger Energieausweis nach GEG
- Grundriss und Wohnflächenberechnung
- Baugenehmigung beziehungsweise Baubeschreibung
- Nachweis über eingetragene Belastungen wie Grundschulden, Wege- oder Wohnrechte
Spezifische Unterlagen nach Objektart: Eigentumswohnung vs. Haus
Eine Eigentumswohnung verlangt deutlich mehr Papier als ein freistehendes Haus, weil hier eine Eigentümergemeinschaft mitentscheidet. Die Beschluss-Sammlung, die jede Verwaltung nach § 24 WEG führen muss, gehört zu den ersten Dingen, die Käufer und deren Bank sehen wollen. Fehlt das Protokoll der letzten Eigentümerversammlung, kommt garantiert eine Nachfrage, und genau die verschiebt den Zeitplan.
Für Wohnungen brauchen Sie:
- Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
- Aktueller Wirtschaftsplan und die letzte Jahresabrechnung
- Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten drei Jahre
- Nachweis über die Höhe der Erhaltungsrücklage
Bei einem Haus liegt der Schwerpunkt woanders. Hier zählen die Bauakte, ein Auszug aus dem Baulastenverzeichnis und Nachweise über durchgeführte Sanierungen. Wurde das Dach vor fünf Jahren neu gedeckt oder die Heizung getauscht, dokumentieren Sie das mit Rechnung und Gewährleistungsunterlagen, das stärkt Ihre Verhandlungsposition.
Ist die Immobilie vermietet, kommen Mietverträge, die letzten Betriebskostenabrechnungen und ein Nachweis über die hinterlegte Kaution hinzu. Der Käufer tritt hier in bestehende Verträge ein und will genau wissen, worauf er sich einlässt.
Wo Sie Unterlagen beantragen und welche Fristen und Kosten zu erwarten sind
Die meisten Verzögerungen beim Immobilienverkauf entstehen nicht durch den Verkäufer selbst, sondern durch Behördenlaufzeiten, die niemand eingeplant hat. Rechnen Sie bei Grundbuchauszug und Katasterunterlagen mit zwei bis sechs Wochen Vorlauf, wie die Erfahrung bei Beantragungen im Liegenschaftskataster zeigt.
So gehen Sie am besten vor:
- Grundbuchauszug beim zuständigen Amtsgericht beantragen: Sie brauchen ein berechtigtes Interesse, die Gebühr liegt meist im zweistelligen Euro-Bereich.
- Flurkarte und Liegenschaftskataster beim Katasteramt oder über den GeoShop Ihrer Kommune anfordern, auch hier mit Berechtigungsprüfung.
- Energieausweis bei einem zugelassenen Aussteller bestellen, viele Anbieter arbeiten online und liefern den Verbrauchsausweis innerhalb weniger Tage.
- Bei Eigentumswohnungen die Hausverwaltung kontaktieren und die WEG-Unterlagen anfordern, am besten mit kurzer Frist und schriftlicher Vollmacht, falls Sie nicht selbst Eigentümer der Verwaltungsakte sind.
Planen Sie diesen Vorlauf unbedingt vor dem ersten Besichtigungstermin ein, nicht erst wenn ein Kaufinteressent drängt.
Notar, Kaufvertrag und welche Unterlagen der Notar braucht
Jeder Immobilienkaufvertrag in Deutschland muss notariell beurkundet werden, das ist in § 311b BGB festgeschrieben und lässt sich nicht umgehen. Der Notar ist dabei kein Gutachter für den baulichen Zustand, sondern prüft die rechtliche Seite des Geschäfts, bevor er den Vertrag entwirft.
Üblicherweise verlangt der Notar:
- Aktuellen Grundbuchauszug, oft direkt vom Notariat selbst abgerufen
- Nachweis Ihrer Vertretungsberechtigung, etwa bei Erbengemeinschaften
- Lageplan der Immobilie
- Bei Wohnungen die Teilungserklärung
Der Ablauf folgt danach einem festen Muster: Vertragsentwurf, Prüfung durch beide Seiten, Beurkundungstermin, Auflassungsvormerkung und schließlich der Grundbucheintrag auf den neuen Eigentümer. Diesen Weg beschreibt auch das Verwaltungsportal Bund in seiner Übersicht zu Rechten und Pflichten beim Immobiliengeschäft.
Profi-Tipp: Legen Sie dem Notar von Anfang an vollständige Unterlagen vor, sonst verschiebt sich der Beurkundungstermin regelmäßig um Wochen statt Tage.
Praxis-Check: So stellt David Breuer Immobilien Ihren Verkaufsordner zusammen
Wir arbeiten bei jedem Mandat mit einer festen Ordnerstruktur: Eigentumsnachweise, Energieausweis und Grundriss, Finanzielles, dann WEG-Unterlagen oder Bauakte je nach Objektart. Das klingt simpel, spart aber in der Praxis die meiste Zeit.
Unser Vorgehen sieht so aus:
- Wir prüfen zuerst, welche Unterlagen bereits vorliegen und welche fehlen.
- Wir koordinieren die Beschaffung bei Grundbuchamt, Katasteramt und Hausverwaltung parallel.
- Wir ergänzen die Mappe um professionelle Fotos, eine 360°-Tour und bei Bedarf Drohnenaufnahmen.
- Wir stimmen den finalen Unterlagenstand mit dem Notar ab, bevor der Beurkundungstermin feststeht.
Im Durchschnitt erreichen wir so den Notartermin innerhalb von sechs Wochen nach Mandatsstart, und unsere Kunden empfehlen uns sehr häufig weiter.
Profi-Tipp: Beginnen Sie mit den Dokumenten, die am längsten dauern, also Grundbuchauszug und WEG-Protokolle, nicht mit dem Energieausweis, der meist schnell geht.
Praktische Checkliste: Reihenfolge und Vorbereitung auf Besichtigung und Notartermin
Die Reihenfolge entscheidet oft darüber, ob Sie in sechs Wochen oder in drei Monaten beim Notar sitzen. Starten Sie mit dem Grundbuchauszug, weil er die längste Wartezeit hat, und bestellen Sie parallel den Energieausweis, der meist binnen weniger Tage vorliegt.
Für die Besichtigung sollten Grundriss, Energieausweis und eine kurze Objektbeschreibung bereitliegen, Interessenten fragen danach fast immer direkt vor Ort. Für den Notartermin braucht es dann die vollständige Mappe: Grundbuchauszug, Vertretungsnachweis, Lageplan und bei Wohnungen die Teilungserklärung.
Eine sinnvolle Reihenfolge sieht so aus: Zuerst Grundbuchauszug und Katasterunterlagen anfordern, dann Energieausweis bestellen, parallel die Hausverwaltung kontaktieren, falls nötig. Erst wenn alles vorliegt, geht die Immobilie in die aktive Vermarktung, das verhindert spätere Lücken, die Käufer misstrauisch machen. Wer früh Einsicht in vollständige Unterlagen bekommt, verhandelt erfahrungsgemäß seltener über vermeintliche Mängel nach.

Mehr zur Beschleunigung des gesamten Prozesses lesen Sie in unserem Beitrag dazu, wie man eine Immobilie schnell verkaufen kann.
Digitale Unterlagen zusammenstellen und sicher an Interessenten weitergeben
Ein digitaler Datenraum spart heute fast jedem Verkäufer Zeit, weil Interessenten nicht mehr einzeln per E-Mail bedient werden müssen. Scannen Sie jedes Dokument in guter Auflösung, benennen Sie die Dateien eindeutig, etwa „Grundbuchauszug_2026“ statt „Scan001“, und fassen Sie alles in einem passwortgeschützten Ordner zusammen.
Geben Sie sensible Unterlagen wie den vollständigen Grundbuchauszug oder die Jahresabrechnung erst nach einem ernsthaften Interesse heraus, nicht schon bei der ersten Anfrage. Grundriss und Energieausweis dürfen dagegen von Anfang an frei zugänglich sein, sie gehören ohnehin in die Anzeige.
Ein Link mit zeitlich begrenztem Zugriff ist praktischer als ein unbegrenzter Cloud-Ordner, den später niemand mehr kontrolliert. Wer off-market verkauft, wie wir es für diskretionsbedürftige Eigentümer anbieten, braucht diese Kontrolle über den Empfängerkreis ohnehin, weil die Immobilie gar nicht öffentlich inseriert wird.
Checkliste zur Vollständigkeitsprüfung vor Verkaufsstart
Bevor die erste Anzeige online geht, lohnt sich ein letzter Blick auf die gesamte Mappe. Fehlt ein einziges Dokument, merken das Käufer meist genau dann, wenn es am unangenehmsten ist, nämlich kurz vor dem Notartermin.
Prüfen Sie konkret:
- Ist der Grundbuchauszug nicht älter als drei Monate?
- Liegt der Energieausweis vor und ist er noch gültig?
- Stimmen Grundriss und Wohnflächenberechnung mit der tatsächlichen Nutzung überein?
- Sind bei Wohnungen Teilungserklärung, Wirtschaftsplan und die letzten drei Versammlungsprotokolle vollständig?
- Liegen bei vermieteten Objekten Mietverträge und Kautionsnachweise vor?
Wer diese Liste einmal durchgeht, bevor die Vermarktung startet, erspart sich die meisten Nachfragen, die sonst erst während der Besichtigungsphase auftauchen.
Unterlagen archivieren: So lange sollten Sie sie nach dem Verkauf aufbewahren
Nach der Grundbucheintragung ist der Verkauf rechtlich abgeschlossen, trotzdem sollten Sie die Unterlagen nicht sofort entsorgen. Steuerlich relevante Dokumente wie der Kaufvertrag und Nachweise über Modernisierungskosten gehören für mehrere Jahre aufbewahrt, falls das Finanzamt Rückfragen zur Spekulationssteuer oder zu abgesetzten Kosten hat.
Bewahren Sie eine digitale Kopie aller zentralen Dokumente dauerhaft auf, auch wenn die Originale beim Notar oder Käufer verbleiben. Das kostet kaum Aufwand und erspart Ihnen Ärger, falls später noch einmal eine Auskunft gebraucht wird, etwa bei einer Erbauseinandersetzung oder einer steuerlichen Prüfung Jahre später.
Zusätzliche Unterlagen, die den Verkauf fördern können
Neben den Pflichtdokumenten gibt es Unterlagen, die niemand verlangt, die aber den Preis stützen können. Rechnungen über Modernisierungen wie eine neue Heizung, getauschte Fenster oder eine Dachsanierung zeigen Käufern, dass in die Substanz investiert wurde, das überzeugt oft mehr als jede mündliche Zusicherung.
Auch Garantiescheine für neuere Einbauten, etwa die Heizungsanlage oder ein Aufzug bei Mehrfamilienhäusern, schaffen Vertrauen. Ein kurzer Energieverbrauchsnachweis der letzten Jahre kann ergänzend wirken, auch wenn der Energieausweis selbst schon die Pflichtangaben liefert. Solche Unterlagen gehören nicht in die Pflichtmappe, aber sie beschleunigen die Entscheidung mancher Käufer spürbar.
Persönliche Perspektive: Warum Vollständigkeit Zeit und Geld spart
Die meisten Verzögerungen, die ich in der Praxis sehe, entstehen nicht durch komplizierte Rechtsfragen, sondern durch ein einziges fehlendes Protokoll oder einen veralteten Grundbuchauszug. Wer die Beschaffung priorisiert, also zuerst die langsamen Behördenwege anstößt und erst danach vermarktet, gewinnt am Ende Wochen. Legen Sie fest, wer was beschafft, am besten schriftlich, dann verschwindet die Verantwortung nicht zwischen Eigentümer, Verwaltung und Makler.
— David
Wie wir Sie unterstützen: Leistungen und Kontakt

Wir übernehmen für Sie genau die Aufgaben, die in diesem Artikel beschrieben sind, von der ersten Unterlagenprüfung bis zum Notartermin. Dazu gehören bei uns:
- Kostenfreie, marktdatenbasierte Wertermittlung Ihrer Immobilie
- Prüfung und Koordination aller notwendigen Unterlagen
- Professionelles Vermarktungspaket mit Fotos, 360°-Tour und Drohnenaufnahmen
- Diskrete Off-Market-Vermarktung, wenn Ihnen Privatsphäre wichtig ist
Wenn Sie wissen möchten, wie Ihr Verkauf konkret ablaufen würde, vereinbaren Sie über unsere Seite zum Immobilienverkauf ein unverbindliches Erstgespräch.
FAQ
Welche Unterlagen sind für den Immobilienverkauf notwendig?
Grundlegend brauchen Sie einen aktuellen Grundbuchauszug, einen gültigen Energieausweis sowie Grundriss und Wohnflächenberechnung. Bei Eigentumswohnungen kommen Teilungserklärung, Wirtschaftsplan und Versammlungsprotokolle hinzu, bei vermieteten Objekten zusätzlich Mietverträge und Kautionsnachweise.
Was ist der größte Fehler beim Hausverkauf?
Der häufigste Fehler ist, die Unterlagenbeschaffung erst zu starten, wenn bereits ein Käufer gefunden ist. Behördenlaufzeiten bei Grundbuchamt und Katasteramt dauern oft mehrere Wochen, und das verzögert dann den gesamten Notartermin.
Was muss ich alles abmelden, wenn ich mein Haus verkaufe?
Nach dem Verkauf sollten Sie laufende Versicherungen wie die Wohngebäudeversicherung kündigen beziehungsweise auf den neuen Eigentümer übertragen lassen. Auch Verträge für Strom, Gas und Wasser gehören zum Übergabestichtag abgemeldet oder umgemeldet, das regeln Verkäufer und Käufer meist direkt bei der Objektübergabe.
Wie lange muss ich die Unterlagen für den Verkauf meines Hauses aufbewahren?
Steuerlich relevante Dokumente wie den Kaufvertrag und Nachweise über Modernisierungskosten sollten Sie mehrere Jahre aufbewahren, falls das Finanzamt Rückfragen stellt. Eine digitale Kopie der zentralen Unterlagen aufzubewahren kostet kaum Aufwand und schützt vor späteren Unklarheiten.
Quellen
- § 311b BGB - Verträge über Grundstücke, das Vermögen und den Nachlass
- Verwaltungsportal Bund | Bedingungen und Verpflichtungen im Zusammenhang mit Kauf und Verkauf von Immobilien
- Liegenschaftskataster – Auszug beantragen (Beispiel: Rostock Rathaus)
