Der Immobilienverkauf umfasst als Maklerleistung die vollständige Begleitung eines Eigentümers vom ersten Wertansatz bis zur Übergabe an den Käufer. David Breuer Immobilien erbringt diese Leistung für Wohn-, Gewerbe- und Grundstücksimmobilien im Berliner Südosten und im angrenzenden Brandenburg.
Die Leistung gliedert sich in Wertermittlung, Unterlagenbeschaffung, Erstellung der Vermarktungsunterlagen, Vermarktung, Besichtigungen, Bonitätsprüfung und Begleitung bis zur notariellen Beurkundung und Übergabe. Rechtlich zwingend sind dabei zwei Punkte: die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags nach § 311b BGB und der Eigentumsübergang durch Grundbucheintragung nach § 873 BGB.
Der Immobilienverkauf ist von der Immobilienvermietung und von der Zwangs- oder Teilungsversteigerung zu unterscheiden, die eigenen Verfahrensregeln nach dem Zwangsversteigerungsgesetz folgen.
Immobilienverkauf: Kerndaten
- Maklerleistung
- David Breuer Immobilien
- Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser, Gewerbeobjekte, Grundstücke und Baugrundstücke
- Erbfall und Erbengemeinschaft, Trennung und Scheidung, Umzug, Veränderung der Wohnsituation
- Berliner Südosten und angrenzendes Brandenburg, 23 Orte
- Erfolgsabhängige Provision, §§ 652, 656a–656d BGB
- Textform (§ 656a BGB)
- 05. August 2026
Immobilienverkauf: Leistungsumfang
Zu Beginn steht die Ermittlung des Verkehrswerts als Grundlage der Preisstrategie. Es folgen die Beschaffung und Prüfung der erforderlichen Unterlagen — Grundbuchauszug, Flurkarte, Bauakte, Wohnflächenberechnung, Energieausweis, bei Wohnungseigentum zusätzlich Teilungserklärung und Versammlungsprotokolle. Auf dieser Basis entstehen Fotografie, Grundrissaufbereitung und Exposé mit den Pflichtangaben nach § 87 GEG. Nach der Vermarktung und den Besichtigungen wird die Bonität der Interessenten geprüft, bevor der Notartermin vorbereitet wird.
Immobilienverkauf bei Erbengemeinschaft und Trennung
Bei Erbfällen und Trennungen ist der Verkauf regelmäßig mit einer Abstimmung zwischen mehreren Beteiligten verbunden, deren Interessen auseinandergehen können. Eine methodisch nachvollziehbare Wertermittlung schafft in diesen Fällen eine gemeinsame Grundlage. Gelingt keine Einigung, bleibt nur die Teilungsversteigerung nach § 180 ZVG, die regelmäßig zu geringeren Erlösen führt als ein freihändiger Verkauf.
Immobilienverkauf: Abgrenzung der Maklerleistung
Die Maklerleistung umfasst weder die Rechtsberatung noch die steuerliche Beratung. Der Kaufvertrag wird vom Notar entworfen und beurkundet, der zur Neutralität verpflichtet ist. Fragen zur Spekulationsfrist, zur Erbschaftsteuer oder zum Zugewinnausgleich sind mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt zu klären.
Häufige Fragen zu Immobilienverkauf
- Wann entsteht der Provisionsanspruch?
- Erst mit dem wirksamen Abschluss des notariellen Kaufvertrags. Ohne Vertragsschluss entsteht kein Anspruch.
- Welche Unterlagen werden für den Verkauf benötigt?
- Regelmäßig Grundbuchauszug, Flurkarte, Bauakte oder Baubeschreibung, Wohnflächenberechnung und Energieausweis. Bei Wohnungseigentum zusätzlich Teilungserklärung, Wirtschaftsplan und Protokolle der Eigentümerversammlungen.
- Wird auch vermietet?
- Der Schwerpunkt liegt auf dem Verkauf. Für die Vermietung gelten mit dem Wohnungsvermittlungsgesetz eigene Regeln, insbesondere das Bestellerprinzip.
- § 311b BGB — Verträge über Grundstücke — abgerufen am 05. August 2026
- § 873 BGB — Erwerb durch Einigung und Eintragung — abgerufen am 05. August 2026
