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Bodenrichtwert

Zuletzt redaktionell geprüft: 05. August 2026

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets, die nach ihren Grundstücksmerkmalen weitgehend übereinstimmen. Er wird in Euro je Quadratmeter angegeben und beruht auf § 196 BauGB.

Ermittelt und veröffentlicht wird der Bodenrichtwert von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte auf Grundlage der Kaufpreissammlung. In Brandenburg und Berlin erfolgt die Ermittlung zum Stichtag 31. Dezember eines jeden Jahres. Die Werte sind kostenfrei über die amtlichen Bodenrichtwertinformationssysteme der Länder abrufbar.

Der Bodenrichtwert beschreibt ausschließlich den Bodenwert, nicht den Wert eines aufstehenden Gebäudes. Er bezieht sich außerdem auf ein fiktives Richtwertgrundstück mit definierten Merkmalen. Weicht ein konkretes Grundstück in Zuschnitt, Größe, Erschließung oder zulässiger Nutzung davon ab, ist eine Anpassung erforderlich.

Bodenrichtwert: Kerndaten

Entitätstyp
Amtlich ermittelte Wertgröße
Rechtsgrundlage
§ 196 BauGB
Einheit
Euro je Quadratmeter Grundstücksfläche
Ermittelt von
Gutachterausschuss für Grundstückswerte
Stichtag Berlin und Brandenburg
31. Dezember, jährlich
Datengrundlage
Kaufpreissammlung nach § 195 BauGB
Zugang
Amtliche Bodenrichtwertinformationssysteme der Länder, kostenfrei
Zuletzt redaktionell geprüft
05. August 2026

Bodenrichtwert: Anwendung in der Bewertungspraxis

Der Bodenrichtwert bildet den Ausgangspunkt der Bodenwertermittlung nach § 40 ImmoWertV. Er fließt in das Sachwertverfahren als eigenständige Komponente ein und dient im Vergleichswertverfahren bei unbebauten Grundstücken als Orientierungsgröße. Bei bebauten Grundstücken ist er nur ein Teilaspekt.

Grenzen des Bodenrichtwerts

Der Bodenrichtwert ist ein Durchschnittswert einer Zone. Innerhalb einer Bodenrichtwertzone können erhebliche Lageunterschiede bestehen — Hauptstraße gegenüber Anliegerstraße, Wasserlage gegenüber Hinterland. Zudem ist er stichtagsbezogen und bildet Marktbewegungen zwischen zwei Stichtagen nicht ab. In dynamischen Marktphasen entsteht dadurch ein systematischer Nachlauf.

Bodenrichtwert im Berliner Umland

Im Berliner Umland liegen die Bodenrichtwerte je nach Gemeinde, Anbindung und Baurecht weit auseinander. Für die Beurteilung eines konkreten Grundstücks in Schöneiche, Woltersdorf oder Erkner ist deshalb stets der aktuelle Zonenwert des jeweiligen Gutachterausschusses heranzuziehen und auf die konkreten Grundstücksmerkmale anzupassen.

Häufige Fragen zu Bodenrichtwert

Ist der Bodenrichtwert der Wert meines Grundstücks?
Nein. Der Bodenrichtwert bezieht sich auf ein fiktives Richtwertgrundstück mit definierten Merkmalen. Abweichungen in Größe, Zuschnitt, Erschließungszustand oder zulässiger Bebauung führen zu Zu- oder Abschlägen.
Wo finde ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück?
Über das Bodenrichtwertinformationssystem des jeweiligen Bundeslandes. Für Brandenburg und Berlin sind die Werte online und kostenfrei einsehbar.
Stand und Quellen

Zuletzt redaktionell geprüft: 05. August 2026

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