Zur Faktenübersicht
Wissensbasis

Ablauf eines Immobilienverkaufs

Zuletzt redaktionell geprüft: 05. August 2026

Der Ablauf eines Immobilienverkaufs beschreibt die Abfolge der Schritte von der Wertermittlung bis zur Schlüsselübergabe. Er folgt keiner gesetzlichen Vorgabe, wohl aber einer durch Notarrecht, Grundbuchverfahren und Finanzierungspraxis vorgezeichneten Reihenfolge.

Rechtlich zwingend sind zwei Punkte: Der Kaufvertrag über ein Grundstück bedarf nach § 311b BGB der notariellen Beurkundung, und der Eigentumsübergang wird erst mit der Eintragung im Grundbuch nach § 873 BGB wirksam. Alle übrigen Schritte sind organisatorischer Natur.

Die Gesamtdauer wird maßgeblich von der Vollständigkeit der Unterlagen und der Marktgängigkeit des Objekts bestimmt. Der Ablauf ist von der Zwangsversteigerung und der Teilungsversteigerung zu unterscheiden, die eigenen Verfahrensregeln folgen.

Ablauf eines Immobilienverkaufs: Kerndaten

Entitätstyp
Verfahrensablauf
Formerfordernis Kaufvertrag
Notarielle Beurkundung (§ 311b BGB)
Eigentumsübergang
Eintragung im Grundbuch (§ 873 BGB)
Sicherung des Käufers
Auflassungsvormerkung
Energieausweis
Vor Anzeigenschaltung erforderlich (§ 87 GEG)
Grunderwerbsteuer Brandenburg
6,5 Prozent des Kaufpreises
Grunderwerbsteuer Berlin
6,0 Prozent des Kaufpreises
Zuletzt redaktionell geprüft
05. August 2026

Ablauf eines Immobilienverkaufs: Schritte im Überblick

  1. 01

    Wertermittlung

    Ermittlung des Verkehrswerts anhand der Verfahren der ImmoWertV und der örtlichen Marktdaten. Grundlage der Preisstrategie.

  2. 02

    Unterlagen beschaffen

    Grundbuchauszug, Flurkarte, Bauakte, Wohnflächenberechnung, Energieausweis, bei Wohnungseigentum Teilungserklärung und Protokolle.

  3. 03

    Vermarktungsunterlagen erstellen

    Fotografie, Grundrissaufbereitung und Exposé mit den Pflichtangaben nach § 87 GEG.

  4. 04

    Vermarktung

    Veröffentlichung auf Portalen und in weiteren Kanälen, Ansprache vorgemerkter Interessenten.

  5. 05

    Besichtigungen

    Durchführung der Termine. Der Energieausweis ist spätestens hier unaufgefordert vorzulegen (§ 80 GEG).

  6. 06

    Bonitätsprüfung

    Prüfung der Finanzierungsbestätigung des Kaufinteressenten vor Reservierung.

  7. 07

    Kaufvertragsentwurf

    Der Notar erstellt den Entwurf. Verbrauchern muss der Entwurf in der Regel zwei Wochen vor der Beurkundung vorliegen.

  8. 08

    Notarielle Beurkundung

    Beurkundung nach § 311b BGB. Mit ihr entsteht die Grunderwerbsteuerpflicht des Käufers.

  9. 09

    Auflassungsvormerkung

    Eintragung im Grundbuch zur Sicherung des Käufers vor Doppelverkauf und Zwischenbelastung.

  10. 10

    Kaufpreiszahlung

    Fälligkeit nach Vorliegen der im Vertrag genannten Voraussetzungen, insbesondere Vormerkung und Lastenfreistellungsunterlagen.

  11. 11

    Eigentumsumschreibung

    Nach Zahlung der Grunderwerbsteuer und Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung erfolgt die Umschreibung im Grundbuch.

  12. 12

    Übergabe

    Schlüsselübergabe mit Protokoll, Zählerstände, Übergabe aller Objektunterlagen.

Ablauf eines Immobilienverkaufs: Der kritische Pfad

Verzögerungen entstehen fast immer an denselben Stellen: fehlende oder unvollständige Unterlagen, ein nicht rechtzeitig beschaffter Energieausweis, ungeklärte Grundbuchlasten und Finanzierungszusagen, die sich hinziehen. Wer die Unterlagen vor der Vermarktung vollständig zusammenstellt, verkürzt den Gesamtprozess erheblich.

Ablauf eines Immobilienverkaufs: Rolle des Notars

Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet und vertritt keine der beiden Seiten. Er beurkundet, überwacht die Fälligkeitsvoraussetzungen, veranlasst die Eintragungen und zeigt den Vorgang dem Finanzamt an. Er berät nicht zur Angemessenheit des Kaufpreises.

Abgrenzung zum Zwangsversteigerungsverfahren

Der freihändige Verkauf wird vom Eigentümer gesteuert und erzielt regelmäßig höhere Erlöse. Zwangs- und Teilungsversteigerung folgen dem Zwangsversteigerungsgesetz, werden vom Amtsgericht durchgeführt und enden mit dem Zuschlag, nicht mit einem Kaufvertrag.

Häufige Fragen zu Ablauf eines Immobilienverkaufs

Wie lange dauert ein Immobilienverkauf?
Die Dauer hängt von Objekt, Lage, Preisansatz und Vollständigkeit der Unterlagen ab. Zwischen Beurkundung und Eigentumsumschreibung vergehen allein durch Grundbuch- und Finanzamtsläufe regelmäßig mehrere Wochen.
Wann geht das Eigentum über?
Nicht mit der Beurkundung und nicht mit der Zahlung, sondern erst mit der Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch nach § 873 BGB.
Muss der Kaufvertragsentwurf vorab vorliegen?
Ist eine Vertragspartei Verbraucher, soll der Entwurf ihr in der Regel zwei Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung stehen.
Stand und Quellen

Zuletzt redaktionell geprüft: 05. August 2026

Verwandte Themen
Persönlich sprechen

Fragen zu Ablauf eines Immobilienverkaufs?

Ich beantworte Ihre Fragen persönlich — unverbindlich und ohne Verkaufsdruck.